„Gemeinsam spielen und lernen“
AWO Kinderhaus Zwiesel
Der Träger unseres Kinderhauses ist der Kreisverband der AWO in Zwiesel e.V.
Unsere Kinderkrippe ist eine öffentliche Einrichtung für Kinder von 0,5 Jahren bis zum vollendeten
3. Lebensjahr.
Die Kinder können in altersgemäß ausgestatteten Umgebung erste soziale Kontakte knüpfen und werden bedürfnis- und altersentsprechend gefördert.
Unser Kindergarten ist eine Einrichtung der öffentlichen Kinderbetreuung, wo Kinder im Alter von 3-6 Jahren bis zum Schuleintritt betreut werden.
Wir agieren familienergänzend und bieten den Kindern eine, dem Bildungsauftrag, gerechte Förderung an.
Das heißt Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes.
Der Hort ist eine eigenständige Erziehungs- und Bildungseinrichtung für schulpflichtige Kinder, die außerhalb der täglichen Schulzeit eine familienergänzende Betreuung benötigen.
Nach § 22 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) erfüllt der Hort einen pädagogischen Auftrag. Er unterstützt und ergänzt die Erziehung des Kindes in der Familie.
Auf der Grundlage einer ganzheitlich ausgerichteten Erziehung und Betreuung will der Hort schulpflichtigen Kindern - ihrem Alter und ihrer jeweiligen Lebenssituation entsprechend -
Möglichkeiten und Hilfen zur Entwicklung ihrer Persönlichkeit anbieten.
Der Träger unseres Kinderhauses ist der Kreisverband der AWO in Zwiesel e.V.
Als Grundlage unserer Arbeit sehen wir die Förderung der sozialen und emotionalen Kompetenzen, denn nur wenn ein Kind sich seiner sicher ist und sich angenommen fühlt, kann es die weiteren Kompetenzen erlangen, d.h. kognitive, sprachliche und motorische Kompetenzen. Durch unsere pädagogische Arbeit, die während der Freispielzeit beginnt und mit den angeleiteten Spielen endet, möchten wir folgende Ziele erreichen:
Um unsere Leitziele zu erreichen, bieten wir den Kindern eine feste Gruppe mit gleichbleibenden Bezugspersonen in einem eigenen Gruppenraum an.
In einem strukturierten Tagesablauf werden die Ziele des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes an Hand von verschiedenen pädagogischen Angeboten umgesetzt.
Grundsätzlich nehmen wir auch beeinträchtige Kinder oder von Behinderung bedrohte Kinder in unserem Kindergarten auf. Allerdings ist es auf Grund der räumlichen Ausstattung und der Lage im Obergeschoss des Haupthauses nur bedingt möglich, Rollstuhlfahrer aufzunehmen.
In der jeweiligen Gruppe, in der ein beeinträchtigtes Kind aufgenommen wird, ist eine zusätzliche pädagogische Fachkraft tätig.
Auf die individuellen Bedürfnisse der zu betreuenden Integrativkinder wird speziell eingegangen und mit den entsprechenden Fachstellen zusammengearbeitet
.
Wir haben grundsätzliche geschlechtsgemischte Gruppen. Wir bieten den Jungen und Mädchen dasselbe Spielzeug an, das sie vorurteilsfrei benutzen dürfen. Außerdem können die Kinder, z.B. bei Projekten, (Fußballspiel, Werkbank, Kochen), frei entscheiden, welche Rolle sie einnehmen wollen.
Wir fühlen uns verpflichtet, das Kindeswohl an die erste Stelle unserer Arbeit zu setzen. Falls wir einen Verstoß gegen den Kinderschutzparagraphen § 8SGB VIII bemerken, setzen wir uns mit den entsprechenden Fachstellen ( KoKi, Jugendamt, Polizei, Erziehungsberatungsstelle usw.) in Verbindung.
Durch die ganzheitliche Förderung der Kinder sollen alle Sinne (hören, sehen, fühlen, riechen, schmecken, tasten usw.) angeregt werden. Das Kind soll grundlegende Fertigkeiten erlangen und in seiner Persönlichkeit gestärkt und gefestigt werden, um sich mit anderen Kindern und Erwachsenen aktiv auseinanderzusetzen und sich in der Umwelt zurechtzufinden.
anerkannte Betreuungsplätze davon >>>
Plätze für Kinder von drei bis sechs Jahren
Krippenplätze für Kinder zwischen einem halben Jahr und drei Jahren
Kinderhortplätze für Kinder von 6 - 10 Jahren